Sie können als Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern steuerfreie Zuschüsse für Tickets für den öffentlichen Personennahverkehr gewähren, wenn Sie die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zahlen. Eine Gehaltsumwandlung ist für die Steuerfreiheit schädlich. Seit Mai 2023 gibt es das neue Deutschlandticket zu einem Monatspreis von 49 € für die Nutzung aller Nahverkehrszüge und Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs. In Einzelfällen können die bisher gewährten Arbeitgeberzuschüsse den Einheitspreis für das deutschlandweit gültige 49-Euro-Ticket übersteigen. In Höhe des übersteigenden Zuschussbetrages handelt es sich dann um steuerpflichtigen Arbeitslohn. In solchen Fällen können Sie prüfen, die von ihnen gewährten Zuschüsse an den Ticketpreis anzupassen.
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