Vermietung über das Internet – Im Fokus der Steuerprüfer

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Thematik: GmbH-Spezial Steuern und Rechnungswesen

Wer einzelne oder sämtliche Räume seiner Wohnung oder seines Hauses Dritten entgeltlich zur Nutzung überlässt, muss die Einnahmen hieraus dem Finanzamt mitteilen. Wurden die erzielten Umsätze und Einkünfte nicht oder nicht vollständig erklärt, könnte bald ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung drohen. Die deutschen Steuerbehörden haben nämlich aktuell die irischen Finanzbehörden um Amtshilfe gebeten. Im Fokus sind insbesondere Personen, die über Airbnb oder ähnliche Internetplattformen ihre Wohnung oder einzelne Räume davon zur Vermietung anbieten.

In einer aktuellen Antwort der Bundesregierung aus Oktober dieses Jahres auf eine Anfrage mehrerer Bundestagsabgeordneter wird die Anfrage an die irischen Steuerbehörden bestätigt. Seit Mai 2017 können durch den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU sogenannte Gruppenanfragen gestellt werden. Der deutsche Fiskus möchte im Rahmen der steuerlichen Amtshilfe vom irischen Staat Daten über Einnahmen deutscher Steuerpflichtiger aus Airbnb-Vermietungen erhalten, um diese mit den eingereichten Steuererklärungen abzugleichen. Die irischen Steuerbehörden haben sechs Monate Zeit, hierauf zu antworten.

 

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