Umsatzsteuer auf Hackschnitzel

Stand:
Thematik: Steuern & Recht

Bisher mussten Lieferungen von Hackschnitzeln zu Brennzwecken durch regelbesteuernde Unternehmer mit 19 % Umsatzsteuer versteuert werden. Für Brennholz hingegen wurde schon immer der ermäßigte Steuersatz von 7 % fällig. Diese Ungleichbehandlung hat nun ein Ende: Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einer Entscheidung aus April 2022 den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % für Hackschnitzel anerkannt.

Im Urteilsfall hatte die Klägerin Hackschnitzel mit Wärme aus Biogasanlagen getrocknet und dann an Kommunen geliefert. Das Finanzamt verlangte für Hackschnitzel 19 % Umsatzsteuer. Der BFH sah dies anders: Wenn die Holzhackschnitzel nach ihren objektiven Eigenschaften und nach ihrem Trocknungsgrad ausschließlich zum Verbrennen bestimmt und damit für einen „typischen Durchschnittsverbraucher“ mit den begünstigten Formen von Brennholz austauschbar sind, muss auch der ermäßigte Steuersatz Anwendung finden. Das gilt sowohl für Sägerestholz als auch für Waldhackschnitzel.

Nicht von dieser neuen Gerichtsentscheidung betroffen sind pauschalierende Landund Forstwirte. Diese rechnen Lieferungen von Hackschnitzeln weiterhin mit 5,5 % pauschaler Umsatzsteuer ab.

 

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