Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowattpeak (kWp) sollen weiterhin eine Einspeisevergütung erhalten, auch wenn die Gesamtkapazität über die Marke von 52 Gigawatt steigt. Das Erreichen der bisherigen Förderobergrenze war schon für diesen Sommer prognostiziert worden. Der Bundestag hat Mitte Juni 2020 beschlossen, die bisherige Förderobergrenze aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersatzlos zu streichen.
Der Solardeckel hatte ursprünglich die Aufgabe, die Kosten des Solarenergie-Zubaus zu begrenzen. Einzig bei PV-Anlagen mit einer Leistung bis 750 kWp wird die Höhe der Vergütung für den eingespeisten Solarstrom noch vom Staat vorgegeben und nicht über Auktionen ermittelt. Sie liegt für Anlagen, die im Juli 2020 ans Netz gehen, je nach Anlagengröße und Standort zwischen 6,62 und 9,43 Cent je Kilowattstunde. Der Vergütungssatz ist für 20 Jahre festgeschrieben.
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