Die Energiewende in Deutschland war lange Zeit fast ausschließlich auf den Stromsektor ausgerichtet. Heute stammt ein Drittel des deutschen Stroms aus Erneuerbaren Energien. Um die Klimaziele effizienter zu erreichen, ist jedoch ein Wandel im Fördermechanismus nötig geworden, den das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2017 umsetzt. Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband und sein Tochterunternehmen Treurat + Partner beschäftigten sich auf der Jahrestagung am 25. Januar 2017 in Neumünster mit den Schwerpunkten dieser Gesetzesnovelle. Rund 520 Gäste hörten in Grundsatzreferaten und Fachforen, auf welche Veränderungen sich Energiewirte einstellen müssen. Informationen über Förderungsmöglichkeiten und innovative Geschäftsmodelle rundeten das Programm ab.
Faktenlage zum EEG 2017
Am 1. Januar trat das EEG 2017 in Kraft, das unter anderem eine Ausschreibungspflicht für Energiewirte vorschreibt. Sie müssen ihr Preisangebot für die Energieeinspeisung nun frühzeitig mit der Gefahr festlegen, den Zuschlag trotz hoher Planungs- und Entwicklungskosten nicht zu bekommen. Neu ist auch eine Mengensteuerung der Einspeisung, die rigoros den jährlichen Zubau deckeln soll. Zudem wird das Ausschreibungsprozedere deutlich komplizierter als bisher.
Grußworte Thomas Losse-Müller, Claus Heller
Der Chef der Staatskanzlei Schleswig-Holstein, Thomas Losse-Müller, und der Präsident der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Claus Heller, richteten Grußworte an die Tagungsteilnehmer. Sie stellten insbesondere auf die Chancen der Energiewende ab, die neben der Digitalisierung ein zentraler Treiber des wirtschaftlichen Wandels sei, und betonten die große Bedeutung verstärkter Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung. Viele Landwirte hätten von den Erneuerbaren Energien profitiert. Nicht nur die Energieproduktion sei Teil landwirtschaftlicher Wertschöpfung, sondern künftig auch der Betrieb innovativer Speicher- und Wasserstoff-Techniken sowie virtueller Kraftwerke.
Grundsatzreferate Moderation: Prof. Dr. Hans-Jürgen Block
„Wir brauchen eine Energierevolution!“
Für Prof. Dr. Volker Quaschning von der Hochschule für Technik und Wirtschaft in Berlin sind viele der aktuellen gesellschaftlichen Probleme „Peanuts“ gegenüber denen, die durch den Klimawandel verursacht werden. Er fordert daher einen sofortigen Stopp der jetzigen Energiepolitik und ein Zurückfahren der Kohlenstoff-dioxidemissionen bis 2040 auf Null. Zwar gilt Deutschland weltweit als Vorreiter der Energiewende, allerdings „ist unsere Politik derzeit nicht in der Lage, das nötige Tempo dazu einzuleiten“, mahnte er. Bliebe es bei der heutigen Geschwindigkeit, würde das 1,5 °C-Limit des Pariser Klimagipfels erst im Jahr 2150 erreicht – „zu spät, um unseren Planeten zu retten!“ Auch neue Subventionen für Kohle, Erdöl und Atomkraft seien kontraproduktiv: „Um 20.000 Arbeitsplätze im Braunkohlesektor zu retten, hat man 80.000 Arbeitsplätze im Bereich Photovoltaik vernichtet“, klagt Quaschning an. Als Sofortmaßnahme muss nach seiner Meinung beispielsweise die Stromerzeugung aus Photovoltaik um den Faktor zehn und aus Windkraft um den Faktor zwei bis drei erhöht werden, um den kompletten Kohleausstieg bis 2030 zu schaffen. Die gesetzten Klimaziele lassen sich aber nur erreichen, wenn auch die Bereiche Wärme und Verkehr möglichst schnell umgestellt werden.
Um die Wärmewende voranzubringen, sollten Verpflichtungen zur konsequenten Häuserdämmung und der Einsatz von Solarthermie und Wärmepumpen anstelle von Öl- und Gasheizungen bei Neubauten eingeführt werden. Nachhaltigkeit im Mobilitätsbereich würde bedeuten, ab 2025 keine Benzin- und Dieselfahrzeuge neu zuzulassen. Dafür müssten flächendeckend Ladestationen für E-Mobile verfügbar, Autobahnen für den Fernverkehr elektrifiziert und der Flug- und Schiffsverkehr auf Power-To-Liquid und Biotreibstoffe umgerüstet sein.
Hat die agrarische Energieerzeugung noch Zukunft?
Dieser Frage ging Dr. Bernd Krautkremer vom Fraunhofer Institut Kassel nach. An den Erneuerbaren Energien von insgesamt 376 Terrawattstunden (TWh) habe die Bioenergie einen Anteil von 59 Prozent. Biomasseenergie wirke ausgleichend, wenn Wind und Sonne zu wenig Energie bereitstellen. Das sei umso wichtiger, je größer der Anteil an Erneuerbaren Energien im Gesamtsystem wird. Der Markt honoriere dies allerdings zurzeit nicht hinreichend. Biomasse zur energetischen Nutzung stabilisiere mit längerfristig festen Erlösen auch die volatilen Agrarmärkte und lockere regional enge Fruchtfolgen auf. Zudem ließen sich umweltverträglich Rest- und Abfallstoffe über Biomasseanlagen verwerten.
Mit der Power-to-Gas-Technologie, die nach seiner Meinung eine große Rolle spielen werde, könnten die künftig unweigerlich auftretenden Stromüberschüsse aus Wind und Sonne zeitlich und räumlich planbar dem Energiesystem zufließen und dieses so stabilisieren. Die Kopplung mit Biogastechnologien verspräche deutliche Synergiepotenziale. Hohe Systemkosten und ungünstige Marktbedingungen sind derzeit aber das Problem in diesem Bereich.
Fachvorträge aus dem Forum Recht und Steuern Moderation: Prof. Dr. Hans-Jürgen Block
Rechtliche Konsequenzen aus dem neuen EEG
Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl mahnt: Wer gegen die Meldepflicht verstößt, verliert seine komplette EEG-Vergütung. Hat er eine Konformitätserklärung nicht fristgerecht eingereicht, beträgt der Verlust „nur“ 20 Prozent. Auch eine fehlerhafte Fernwirktechnik oder Viertelstunden-Messung bei der Direktvermarktung sowie undichte Endlager bei Biogas können den Verlust der EEG-Vergütung bedeuten. Für neue Windkraft-, Photovoltaik- und Biogasanlagen sieht das EEG 2017 ab bestimmten Größenordnungen eine Ausschreibungspflicht vor. Die Anlagenbetreiber müssen sich um die Stromerzeugung mit einem Preisangebot bewerben. Die zulässigen Höchstgebote werden dabei fortlaufend abgesenkt.
Bei Biogas-Bestandsanlagen ist eine Anschlussvergütung für weitere zehn Jahre möglich, dann allerdings unter den Vorgaben des EEG 2017. Die Stromproduktion muss aber deutlich marktorientierter erfolgen. Deshalb ist für dieselbe Strommenge eine Verdopplung der Anlagenleistung gegen Gewährung eines Flexzuschusses erforderlich. Vorgaben zu Einsatzstoffen gibt es nicht, außer einem je nach Zuschlagsjahr degressiv gestaffelten Maisdeckel von 50 bis 44 Masseprozent. Biogasanlagenbetreiber sollten kritisch prüfen, ob eine Flexibilisierung ihrer Anlagenleistung ökonomisch sinnvoll ist.
Noch mehr als heute sichert zukünftig der Wärmeverkauf den wirtschaftlichen Erfolg. Wer Wärme unter Preis verkauft oder verschenkt, sollte daher jetzt nachverhandeln. Grundsätzlich ist das wirtschaftliche Gesamtkonzept zu beachten, denn nicht jede Flexibilisierung rechnet sich oder passt: So könnten bei einer Biogasanlage mit einer Satellitenanlage die Ausschreibungen zu Problemen führen, wenn die Satellitenanlage eine andere Restlaufzeit hat als die Biogasanlage. Eigenstromkonzepte sind während der Ausschreibung unzulässig.
Steuerliche Fallstricke beim Eigenverbrauch von Energie
Steuerberater Sebastian Nehls vom Buchführungsverband mahnte, dass Betreiber von Energieanlagen auch die Steuer im Blick haben sollten. Während die steuerliche Behandlung von Stromentnahmen oder eigenbetrieblicher Stromnutzung weitestgehend geklärt ist, Jahrestagung mit breitem Informationsgehalt stößt auf große Resonanz Top-Thema: Erneuerbare Energien am Scheideweg Thomas Losse-Müller Claus Heller Dr. Helmut Loibl Prof. Dr. Volker Quaschning Sebastian Nehls Dr. Bernd Krautkremer Dr. Modest von Bockum stellt sich die Rechtslage bei dezentraler Wärmenutzung nicht so eindeutig dar. Die Finanzverwaltung verneint einen allgemeinen Markt für Wärme aus Biomasseanlagen und Blockheizkraftwerken. Deshalb werden die vereinbarten Wärmepreise oftmals – insbesondere für Zwecke der Umsatzsteuer – nicht akzeptiert und stattdessen die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich veröffentlichten Fernwärmepreise herangezogen. Diese liegen in der Regel deutlich über den tatsächlich am Markt erzielbaren Wärmepreisen aus Biomasseanlagen, sodass zu hohe Steuern die Folge sind. Der Buchführungsverband sieht sich in seiner Rechtsauffassung zwischenzeitlich durch ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofes aus November 2016 bestätigt, nach dem sehr wohl ein Markt für Wärme aus Biomasseanlagen existiert.
Richtige Gestaltung der Betriebsübergabe
Rechtsanwalt und Notar Dr. Modest von Bockum zeigte die erheblichen Unterschiede zwischen einem Betriebsübergang nach der Höfeordnung (HöfeO) und nach den allgemeinen Regelungen des BGB auf. Als Betriebsform für Biogas-, Windenergie- und Photovoltaikanlagen wird zur Haftungsbegrenzung häufig die GmbH & Co. KG gewählt. Ob diese Gesellschaftsanteile Hofesbestandteile im Sinne der HöfeO sind, hängt maßgeblich von den Vertragsverhältnissen ab.
Die rechtliche Form des Anlagenbetreibers hat auch besondere Relevanz im Hinblick auf die benötigten Betriebsgenehmigungen, die oftmals an den Hof und dessen Bewirtschaftung gekoppelt sind. Ändert sich die Gesellschaftsstruktur und/oder kommt es zu unterschiedlichen Übertragungen der Gesellschaftsanteile und des landwirtschaftlichen Betriebes, kann die Betriebsgenehmigung wegfallen. Eine Betriebsübergabe sollte daher in enger Abstimmung mit den Energieanlagengesellschaftern erfolgen. Üblicherweise sieht der Gesellschaftsvertrag eine Übertragung der Beteiligung an den Hoferben beziehungsweise Betriebsnachfolger vor. Gesellschaftsrechtlich zwingend ist dieses aber nicht. In jedem Fall muss auch für den Erbfall die genehmigungsrechtliche Privilegierung sichergestellt sein. Eine Betriebsübergabe sollte offen gegenüber allen Beteiligten, insbesondere auch gegenüber den sogenannten weichenden Erben, und den finanzierenden Kreditinstituten kommuniziert werden.
Fachvorträge aus dem Forum Betriebswirtschaft Moderation: Hagen Billerbeck
Wie geht es mit Bürgerwindparks weiter?
Nach Einschätzung von Torsten Jensen, Vorstandsmitglied der VR Bank Niebüll, begrenzt das EEG 2017 den Zubau neuer Bürgerwindparks. Bisher hatte ein Investor mit der Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz- Gesetz (BImSchG) eine hohe Planungssicherheit. Das EEG stellte ihm eine feste Vergütung in Aussicht. Die Rendite hing maßgeblich von den Herstellungskosten und den verhandelten Pacht- und Wartungsverträgen ab. Mit dem jetzigen Ausschreibungsverfahren kommt ein bedeutender Unsicherheitsfaktor dazu. Erst wenn der Investor einen Zuschlag erhalten hat, lässt sich das Projekt realisieren. Je größer die Nachfrage nach Zuteilungen wird, desto geringer ist die zukünftige Vergütung und damit auch die Rentabilität der Anlage. Mit den Ausschreibungen werden die Renditen weiter sinken, da institutionelle Investoren diese mit Kapitalmarktanlagen vergleichen und mit deutlich geringeren Erträgen zufrieden sind.
Eine Besonderheit gilt zukünftig für Bürgerwindparks, die bei einem Zuschlag nicht den Gebotspreis, sondern den höchsten zugeteilten Preis im Netzausbaugebiet erhalten, und die zudem den Zuschlag auf ein anderes Projekt im selben Landkreis übertragen können. Den vermeintlichen Vorteil, dass Bürgerprojekte bereits ohne BImSchG-Genehmigung am Ausschreibungsverfahren teilnehmen können, beurteilt Jensen allerdings als kritisch, da zu diesem frühen Zeitpunkt weder Auflagen bei Abschaltungen noch Schall- und Tierschutzprobleme bekannt sind.
Fördermöglichkeiten für den ländlichen Raum
Erik Brauer, Leiter der IB.SH Energieagentur, berichtete, wie die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Energiewende unterstützt. Ihre Energie- und Klimaschutzinitiative bietet kommunalen Akteuren eine kostenlose Initialberatung an. Der „Nationale Aktionsplan Energieeffizienz“ bindet alle gesellschaftlichen Akteure ein und sieht für Landwirtschaft und Gartenbau spezielle Förderprogramme zur Energieberatung und zur Steigerung der Energieeffizienz vor. Die IB.SH begleitet landwirtschaftliche Finanzierungen und gewährt Ausfallgarantien. Das Programm „Energetische Stadtsanierung“ bietet Gebäudesanierungen und zukunftsfähige Infrastrukturmaßnahmen zur Wärmeversorgung an. Die KfW bezuschusst integrierte Konzepte und das Sanierungsmanagement mit 65 Prozent. Das Land Schleswig-Holstein stellt eine zusätzliche Förderung von 20 Prozent bereit, sodass bis zu 85 Prozent gefördert werden.
Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Dr. Dietrich Clemens, Geschäftsführer der Treurat + Partner Unternehmensberatung, stellte Fördermaßnahmen zur Energieeffizienz am Beispiel eines Milchviehbetriebes vor. Der Beispielsbetrieb hat einen jährlichen Gesamtenergiebedarf von 437 KWh pro Tierplatz, der sich zu 34 Prozent auf die Milchkühlung und zu 24 Prozent auf die Milchgewinnung verteilt. Auf die Beleuchtung entfallen weitere 20, auf die Belüftung 12 Prozent und auf sonstige Bereiche 10 Prozent. Eine ungeregelte Vakuumpumpe beeinflusst den Stromverbrauch dermaßen stark, dass es sich lohnt, sie durch eine drehzahlgesteuerte Vakuumpumpe zu ersetzen. Bis zu 30 Prozent Förderung hilft bei der Amortisation. Für Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz stehen von 2016 bis 2018 Fördermittel von 25 Millionen Euro zur Verfügung, die bisher noch nicht ausgeschöpft worden sind.
Fachvorträge aus dem Forum Geschäftsmodelle Moderation: Gerrit Müller-Rüster
Erfolgskonzept regionale Energieversorgung
Dr. Tammo Wenterodt, Rambol IMS Ingenieurgesellschaft, zeigte anhand einiger Vergleiche mit dem Nachbarland Dänemark auf, welche Bedeutung der Strom- und der Wärmesektor für die Energiewende haben. In Dänemark stellt Strom aus Erneuerbaren Energien mit 51 Prozent den größeren Anteil im Strommix. In Deutschland liegt der Anteil lediglich bei 33 Prozent. Zwangsweises Abschalten von Windrädern kommt in Dänemark praktisch nicht vor. Außerdem hat Dänemark seit der Ölkrise gemeinschaftliche Wärmeversorgungssysteme aufgebaut und stark in Wärmeleitungen investiert. Obwohl eine CO2-neutrale Wärmeerzeugung deutlich höhere Investitionen erfordert als die Verbrennung fossiler Brennstoffe, wird der Radius, ab dem sich ein Zusammenschluss von Gebäuden für ein regionales Wärmenetz wirtschaftlich lohnt, in Zukunft weiter anwachsen. Auch in ländlichen Gebieten mit geringer Siedlungsdichte werden dadurch gemeinschaftliche Wärmeversorgungen und kleinere Wärmeinseln wirtschaftlich interessanter.
Energie aus dem Hofladen
Torge Wendt, Geschäftsführer der Nordgröön Energie, sieht sein Unternehmen als Marktintegrator für dezentrale und regenerative Energien. Dahinter steht ein virtuelles Kombikraftwerk, das Energiehandel, Vermarktung, Marktintegration und Laststeuerung ermöglicht. Der Strom wird dort vermarktet, wo er erzeugt wird, um die Wertschöpfung in der Region zu halten. Hunderte von dezentralen Erzeugern mit insgesamt über 1.000 Megawatt sind bereits mit den regionalen Verbrauchern zu einem virtuellen Kombikraftwerk verbunden. Dabei nimmt Nordgröön die Funktion des Marktpartners und Dienstleisters ein, der mit dem Netzbetreiber sowie der Strombörse in freier Handelsbeziehung steht. Wichtig ist die zeitliche Synchronisation zwischen Erzeugung und Verbrauch, um den Vermarktungsprozess kundengerecht abzubilden und zu optimieren.
Elektrolyseur als Schlüssel für die neuen Energiemärkte
Ove Petersen, Geschäftsführer von GP Joule, stellte intelligente Energie- und Betriebskonzepte für die Nutzung von Sonne, Wind, Biomasse und Energiespeicher vor. Die Wertschöpfung auszubauen, im Land zu halten sowie in neuen Sektoren und Veredelungsstufen zu denken, ist sein erklärtes Ziel. Das Überangebot an Strom aus Erneuerbaren Energien wird an einen Protonen-Austausch- Membran-Elektrolyseur weitergeleitet. Etwa 75 Prozent der Energie werden dort in Form von hochreinem Wasserstoff gespeichert und die verbleibenden rund 25 Prozent als Fernwärme ins Heiznetz eingespeist. Steigt der Strombedarf, wird der Wasserstoff rückverstromt und im Verhältnis 30:70 gemeinsam mit Biogas in Blockheizkraftwerken verbrannt. Der daraus erzeugte Strom wird wieder ins Netz eingespeist, während die dabei entstehende Wärme für die Fernheizung verwendet wird. Der erzeugte Wasserstoff wird auch ins Erdgasnetz eingespeist oder flüssig in der Wasserstoffmobilität oder für industrielle Prozesse genutzt.
Informationsvielfalt zu Erneuerbaren Energien begeisterte
Der Landwirtschaftliche Buchführungsverband und die Treurat + Partner Unternehmensberatungsgesellschaft haben mit dem Leitthema der diesjährigen Jahrestagung ein facettenreiches Thema angepackt und die Chancen, aber auch Fallstricke für die Unternehmen aufgezeigt. Angesichts der enormen gesamtgesellschaftlichen Herausforderung, die die Energiewende in sich birgt, bleibt die spannende Frage, welcher Energiewirt von heute zu den Gewinnern von morgen zählen wird.