Durch die lang anhaltende Trockenheit im Frühjahr und Sommer dieses Jahres ist es in der Landwirtschaft zu massiven Ernteausfällen gekommen.
Nachdem die Ertragsausfälle durch die Erntestatistik 2018 offiziell bestätigt wurden, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin die Dürre zu einem außergewöhnlichen Wetterereignis von nationalem Ausmaß erklärt und den Weg für finanzielle Hilfen des Bundes freigemacht. Bund und Länder werden nach Mitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums jeweils zur Hälfte insgesamt circa 340 Millionen Euro den betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen im Rahmen eines gemeinsamen Hilfsprogramms zur Verfügung stellen. Ausgeglichen werden maximal 50 Prozent des durch die Dürre eingetretenen finanziellen Schadens. Pro Betrieb sind Zahlungen zwischen 2.500 und 50.000 Euro auf Antrag bei der zuständigen Stelle des Bundeslandes möglich.
Der nicht zurückzuzahlende Zuschuss soll an existenzgefährdete Betriebe gezahlt werden, sodass eine entsprechende Bedürftigkeitsprüfung notwendig sein wird. Antragsberechtigt sind nach bisherigem Kenntnisstand Landwirte, deren Ernteverluste durch den extremen Sommer mehr als 30 Prozent betragen. Hilfe wird jedoch nur gewährt, wenn die betrieblichen Überschüsse des Antragsstellers nicht ausreichen, um den Schaden aus eigener Kraft auszugleichen. Außerdem dürfen die Unternehmer kein hohes Privatvermögen besitzen, denn dieses wird auf die Beihilfe angerechnet. Des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit nicht mehr als 35 Prozent betragen und dass die Summe der positiven Einkünfte des Landwirts im Einzelfall nicht über 90.000 Euro – bei Ehegatten 120.000 Euro – liegt.
Die abschließenden Voraussetzungen für eine Antragsstellung sollen Anfang Oktober 2018 vorliegen. Damit bis Ende des Jahres 2018 erste Vorschüsse bei den betroffenen Landwirten eingehen, ist bei der Antragstellung Eile geboten. Voraussichtlich wird bereits Ende Oktober 2018 Antragsschluss für die Dürrehilfe sein. Sofern Sie beabsichtigen, einen Förderantrag zu stellen, kann Ihre Bezirksstelle Sie bei der Zusammenstellung der für den Förderantrag erforderlichen Nachweise unterstützen.
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